5. Mai 2026

Reform des juristischen Staatsexamens – Modulare Prüfungen statt Alles-oder-Nichts-System

Wir fordern das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Kultusministerkonferenz (KMK) auf, das aktuelle Staatsexamenssystem in der Juristenausbildung zu reformieren.

Konkret soll:

  1. Das bisherige „Alles-oder-Nichts-System“ durch ein modulares Prüfungsverfahren zu
    ergänzen, in dem Studienleistungen und Prüfungen während des Studiums anteilig auf
    das Staatsexamen angerechnet werden können.
  2. Die Möglichkeit geschaffen werden, Teilprüfungen in einzelnen Rechtsgebieten
    (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) bereits während des Studiums verbindlich
    abzulegen.
  3. Ein studienintegrierter Bachelorabschluss eingeführt werden, der automatisch
    vergeben wird, sobald die universitären Voraussetzungen für die Zulassung zum ersten
    Staatsexamen erfüllt sind. Der Bachelor dient als zusätzliche Qualifikation und
    eröffnet den Studierenden eine berufliche Perspektive unabhängig vom Examen.